VISA Informationen

Wichtige Informationen!

Falls für ein Austauschprojekt ein Schengen-Visum (falls erforderlich) nötig sein sollte, beantragen Sie dies, sobald die Reisezeiten feststehen.

Die nachstehenden Informationen sollen Ihnen bei der Beantragung eines Visums helfen, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die wechange eG weist ausdrücklich daraufhin, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgen und jegliche Verpflichtung aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder veralteter Informationen ausgeschlossen ist. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig ist, besuchen Sie bitte die offiziellen Websiten der Botschaften für offizielle Richtlinien.

Bitte wählen Sie Ihr Land und Ihr Reiseziel aus, um Informationen über Ihr VISA-Antragsverfahren zu erhalten!

Hinweis: Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie kommt es zu landesspezifischen Änderungen der Reise- und VISA-Bestimmungen. Das regelmäßige Überprüfen der Regelungen während der Projektplanung wird daher empfohlen.

Armenien

Bürger*innen aus Aserbaidschan, Weißrussland, Moldawien, Georgien, Russland und der Ukraine können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum nach Armenien einreisen und sich während eines Zeitraums von 90 Tagen, vom Zeitpunkt der ersten Einreise an gerechnet, sechs Monate lang in seinem Hoheitsgebiet aufhalten.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website des Außenministeriums Armeniens.

Azerbaijan

Bürger*innen aus Weißrussland, Moldawien, Georgien, Russland und der Ukraine können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum nach Aserbaidschan reisen und sich innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Einreise 90 Tage lang auf seinem Territorium aufhalten.

Die Regierung von Aserbaidschan verbietet die Einreise von Bürger*innen aus Armenien sowie von Bürger*innen aller anderen Länder, die armenischer Abstammung sind, in die Republik Aserbaidschan.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website des Außenministeriums der Republik Aserbaidschan.

 

Weißrussland

Wenn sich ausländische Staatsbürger*innen länger als 5 Arbeitstage in Belarus aufhalten, müssen sie sich auf dem einheitlichen Portal der elektronischen Dienstleistungen www.portal.gov.by registrieren lassen. Bei Aufenthalten in Hotels, Hostels, Sanatorien und anderen kollektiven Unterbringungseinrichtungen erfolgt die Registrierung von ausländischen Staatsbürgern durch die Verwaltungen dieser Einrichtungen standardmäßig beim Einchecken.

Nach Belarus reisende russische Staatsbürger*innen

Bürger*innen Russlands können mit ihrem nationalen Reisepass ohne Visum für einen 90-Tage-Aufenthalt innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums nach Belarus reisen.

Sie können sich bis zu 90 Tage ohne Registrierung in Belarus aufhalten. Wenn der geplante Aufenthalt länger als 90 Tage dauert, ist eine Registrierung erforderlich.

Bürger*innen der Ukraine, die nach Belarus reisen

Bürger*innen der Ukraine können mit einem nationalen Reisepass ohne Visum für einen 90-Tage-Aufenthalt innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums nach Belarus reisen.

Sie können sich bis zu 30 Tage ohne Registrierung in Belarus aufhalten. Wenn der geplante Aufenthalt länger als 30 Tage dauert, ist eine Registrierung erforderlich.

 

Bürger*innen aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien und Moldawien, die nach Belarus reisen

Bürger*innen von Armenien, Aserbaidschan, Georgien und Moldawien können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres nach Belarus reisen.

Ausländische Staatsbürger aus 74 Ländern können bis zu 30 Tage lang nach Belarus einreisen und das Territorium von Belarus nur über den Staatsgrenzkontrollpunkt der Republik Belarus „Minsker Nationalflughafen“ verlassen.

Die gegebene Ordnung der visafreien Bewegung durch den Flughafen erstreckt sich nicht auf Personen, die mit dem Flugzeug aus der Russischen Föderation nach Belarus kommen, sowie auf Personen, die beabsichtigen, zu den Flughäfen der Russischen Föderation zu fliegen (solche Flüge werden als Binnenflüge betrachtet und unterliegen keiner Grenzkontrolle).

Für die visafreie Einreise in die Republik Belarus über den Kontrollpunkt „Minsker Nationalflughafen“ sollten ausländische Staatsangehörige folgende Dokumente besitzen:

– einen gültigen gewöhnlichen Reisepass. Der Reisepass muss mindestens 90 Tage über das geplante Ausreisedatum aus der Republik Belarus hinaus gültig sein;

– finanzielle Mittel: ein Betrag, der nicht weniger als 2 Basistarife für jeden Tag des Aufenthalts (ca. 22 Euro) oder 50 Basistarife (ca. 526 Euro) bei einem Aufenthalt von vollen 30 Tagen entspricht, in belarussischen Rubeln oder ausländischer Währung;

– eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000 Euro, die in Belarus während der gesamten Dauer des Aufenthalts gültig ist.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website des Außenministeriums der Republik Belarus.

 

 

Georgien

Bürger*innen aus Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Moldawien, Russland und der Ukraine können ohne Visum nach Georgien reisen und sich mit einem gültigen Reisepass ein Jahr lang auf dem georgischen Staatsgebiet aufhalten.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union können mit einem Reisedokument sowie mit einem von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Personalausweis nach Georgien einreisen. Der Personalausweis enthält den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und ein Foto der Person.

Ukrainische Bürger*innen, die nach Georgien reisen

Ab dem 1. März 2019 können Bürger*innen Georgiens und der Ukraine gemäß dem Abkommen zwischen Georgien und der Ukraine mit einem Personalausweis beide Länder frei besuchen und sich 90 Tage pro Jahr ohne Visum auf dem Territorium des Staates der jeweils anderen Partei aufhalten.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website des georgischen Außenministeriums.

Moldawien

Bürger*innen aus Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Russland und der Ukraine können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise in die Republik Moldau einreisen.

Bürger*innen der Ukraine, die nach Moldawien reisen

Bürger*innen der Ukraine können mit einem nationalen Reisepass ohne Visum für einen 90-Tage-Aufenthalt innerhalb eines beliebigen 180-Tage-Zeitraums nach Moldawien reisen.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website des georgischen Außenministeriums.

Russland

 

Bürger*innen Georgiens, die nach Russland reisen

Staatsbürger*innen Georgiens, die nach Russland reisen, müssen ein Visum beantragen.

Um ein russisches Visum zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website buchen und alle Ihre Dokumente bei der Abteilung Russische Föderation der Schweizerischen Botschaft in Georgien einreichen.

Für den Antrag benötigte Dokumente:

– Visumantragsformular. Vollständig ausgefüllt, mit eingefügtem, kürzlich aufgenommenem Foto.

– Ein gültiger Reisepass. Sollte noch mindestens sechs Monate über das Datum Ihrer geplanten Rückkehr nach Georgien hinaus gültig sein.

– Offizielles Einladungsschreiben der Empfängerseite (je nach Art des Visums: geschäftlich oder privat).

– Krankenversicherung.

– Nachweis eines ausreichenden Geldbetrags, um während des gesamten Aufenthalts in Russland Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (z.B. Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihr Monatsgehalt oder Ihr Kontoauszug hervorgehen).

Bitte beachten Sie! Ein Visum kostet normalerweise zwischen 70 und 210 Euro.

Ausführliche Informationen über das Visumverfahren finden Sie auf der Website der Abteilung der Botschaft der Russischen Föderation der Schweizerischen Botschaft in Georgien.

Bürger*innen von Belarus und der Ukraine, die nach Russland reisen

Bürger*innen von Belarus und der Ukraine können mit einem nationalen Reisepass ohne Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in das Gebiet der Russischen Föderation einreisen.

Bürger*innen aus Armenien, Aserbaidschan, Moldawien, die nach Russland reisen

Bürger*innen von Armenien, Aserbaidschan und Moldawien können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum für einen 90-Tage-Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nach Russland reisen.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website der Konsularabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation.

Ukraine

Staatsangehörige der EU- und GUS-Länder (mit Ausnahme Turkmenistans) können ohne Visum in die Ukraine einreisen.

Ab dem 01. Januar 2019 führte das ukrainische Außenministerium für 52 Länder ein erweitertes Angebot an elektronischen Visa (e-Visa) für die Ukraine ein (Geschäfts-, Privat-, Tourismus-, medizinische Behandlungs-, Kultur-, Wissenschafts-, Bildungs- und Sportaktivitäten).

 

Russische in die Ukraine reisende Bürger*innen

Russische Staatsbürger*innen, die in die Ukraine reisen, benötigen kein ukrainisches Visum und können mit ihrem gültigen Reisepass in die Ukraine einreisen.

Seit April 2019 können jedoch männliche russische Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren nur mit einer Einladung eines ukrainischen Staatsbürgers oder einer juristischen Person in die Ukraine einreisen. Andernfalls erhalten sie ein Einreiseverbot.

Für die Einreise in die Ukraine können zusätzlich die folgenden Dokumente erforderlich sein:

– ein gebuchtes Rückreiseticket nach Russland;

– bezahlter Reisegutschein;

– rechtlich geprüfte Einladung;

– Nachweis über finanzielle Mittel.

 

Belarussische Bürger*innen, die in die Ukraine reisen

Bürger*innen von Belarus können mit einem nationalen Reisepass ohne Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in das Hoheitsgebiet der Ukraine einreisen.

 

In die Ukraine reisende georgische Staatsbürger*innen

Staatsbürger*innen Georgiens können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in das Hoheitsgebiet der Ukraine einreisen.

Ab dem 1. März 2019 können Bürger Georgiens und der Ukraine gemäß dem Abkommen zwischen Georgien und der Ukraine mit einem Personalausweis beide Länder frei besuchen und sich 90 Tage pro Jahr ohne Visum auf dem Territorium des Staates der jeweils anderen Partei aufhalten.

 

Moldauische, armenische und aserbaidschanische Bürger*innen, die in die Ukraine reisen

Bürger*innen von Armenien, Aserbaidschan und Moldawien können mit einem gültigen Reisepass ohne Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in die Ukraine reisen.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website des Staatlichen Grenzschutzdienstes und auf der Website des Außenministeriums der Ukraine.

Deutschland

 

Für Bürger*innen aus Armenien

Bürger*innen Armeniens, die nach Deutschland reisen, müssen ein Schengen-Visum beantragen.

Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website buchen und alle Ihre Unterlagen bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Eriwan einreichen.

Für die Beantragung erforderliche Dokumente:

– Antragsformular für das Visum. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Deutsch oder Englisch.

– Zwei kürzlich aufgenommene biometrische Fotos.

– Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (Original und Kopie).

– Ein gültiger Reisepass. Nicht älter als 10 Jahre und sollte noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein.

– Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Markierungen, Stempel und Visa aufweisen. Außerdem Kopien früherer Reisepässe.

– Für nicht armenische Staatsbürger: Nachweis eines legalen Aufenthalts in Armenien, der noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer geplanten Rückkehr aus dem Schengen-Raum hinaus gültig ist.

– Reservierung für Hin- und Rückreise.

– Nachweis einer Unterkunft.

– Offizielles Einladungsschreiben der empfangenden Seite mit der Bestätigung, dass sie Ihre Reise nach Deutschland finanziell unterstützen wird.

– Für Selbständige: Kontoauszug der letzten drei Monate.

– Nachweis der Verwurzelung in Armenien (kann unter anderem Folgendes umfassen: Arbeitsbescheinigung Ihres derzeitigen Arbeitgebers, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihr Monatsgehalt hervorgeht, Kontoauszug der letzten drei Monate, Nachweis über den Besitz von Eigentum, Heiratsurkunde, Reisepass Ihres Ehemannes/ Ihrer Ehefrau/ Ihrer Kinder).

Bitte beachten Sie! Ein Visum kostet normalerweise 35 Euro. Als Teilnehmer der internationalen Konferenz kann Ihnen jedoch mit dem Einladungsnachweis die Anmeldegebühr erlassen werden.

Detaillierte Informationen zum Visaverfahren finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Eriwan.

 

Für Bürger*innen aus Aserbaidschan

Bürger aus Aserbaidschan, die nach Deutschland reisen, müssen ein Schengen-Visum beantragen.

Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website buchen und alle Ihre Unterlagen bei der Visumantragsstelle – VisaMetric – einreichen.
Für die Beantragung erforderliche Dokumente:

– Visumantragsformular. Vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefüllt und unterschrieben.

– Ein gültiger Reisepass. Er sollte noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und mindestens 2 leere Seiten haben.

– Kopie aller Seiten des Reisepasses, die mit Markierungen, Stempeln und Visa versehen sind.

– Personalausweis (Original und Kopien beider Seiten).

– Kürzlich aufgenommenes biometrisches Foto.

– Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (Original und Kopie).

– Für nicht aserbaidschanische Staatsbürger Nachweis über den legalen Aufenthalt in Aserbaidschan, gültig für mindestens drei weitere Monate über das geplante Rückreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus.

– Offizielles Einladungsschreiben der Empfangsseite mit Bestätigung der finanziellen Unterstützung Ihrer Reise nach Deutschland.

– Bezahlte Anmeldegebühr.

– Reservierung der Hin- und Rückreise.

– Nachweis der Unterkunft.

– Nachweis der Verwurzelung in Aserbaidschan (Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihr Monatsgehalt hervorgeht, Nachweis des Eigentums an Immobilien, Heiratsurkunde, Reisepass Ihres Ehemannes/ Ihrer Ehefrau/ Ihrer Kinder).

Bitte beachten Sie! Ein Visum kostet normalerweise 35 Euro. Als Teilnehmer der internationalen Konferenz kann Ihnen jedoch mit dem Einladungsnachweis die Anmeldegebühr erlassen werden. Allerdings müssen Sie für die Bearbeitung Ihrer Dokumente in der VisaMetric-Geschäftsstelle eine Gebühr von 21 Euro entrichten.

Detaillierte Informationen zum Visaverfahren finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Baku.

Für Bürger*innen aus Weißrussland

Staatsangehörige der Republik Belarus, die nach Deutschland reisen, müssen ein Schengen-Visum beantragen.

Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website buchen und alle Ihre Unterlagen bei der Visumantragsstelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Minsk einreichen.

Für die Beantragung erforderliche Dokumente:

– Visumantragsformular. Vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefüllt und unterschrieben.

– Ein gültiger Reisepass. Er sollte noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und mindestens 2 leere Seiten haben.

– Kopie aller Seiten des Reisepasses, die mit Markierungen, Stempeln und Visa versehen sind.

– Kürzlich aufgenommenes biometrisches Foto.

– Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (Original und Kopie).

– Für nichtbelarussische Staatsbürger Nachweis des legalen Aufenthalts in Belarus (z.B. Aufenthaltsgenehmigung und eine Kopie).

– Offizielles Einladungsschreiben der Empfangsseite mit Bestätigung der finanziellen Unterstützung Ihrer Reise nach Deutschland.

– Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihr Monatsgehalt hervorgeht.

– Reservierung der Hin- und Rückreise.

– Nachweis einer Unterkunft.

Bitte beachten Sie! Ein Visum kostet 60 Euro.

Detaillierte Informationen zum Visaverfahren finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Minsk.

 

Für Bürger*innen aus Georgien

Bürger*innen Georgiens, die einen biometrischen Reisepass besitzen, benötigen für Reisen nach Deutschland und in den Schengen-Raum kein Visum.

Weitere Informationen zum visumfreien Reisen in die EU-Länder finden Sie auf der Website der Bundesrepublik Deutschland in Tiflis.

Georgische Staatsbürger*innen, die keinen biometrischen Reisepass besitzen, müssen ein Schengen-Visum beantragen. Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website buchen.

Für die Beantragung erforderliche Dokumente:

– Visumantragsformular. Vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefüllt und unterschrieben.

– Ein gültiger Reisepass. Er sollte noch mindestens sechs Monate über das Datum Ihrer geplanten Einreise in den Schengen-Raum hinaus gültig sein und mindestens 2 leere Seiten haben. Kopie der Seite mit Passfoto.

– Für nicht-georgische Staatsbürger*innen ein Nachweis über den legalen Aufenthalt in Georgien (z.B. Aufenthaltserlaubnis).

– Kürzlich aufgenommenes biometrisches Foto.

– Kopien von allen früher ausgestellten Schengen-Visa.

– Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (Original und Kopie).

– Nachweis der wirtschaftlichen Situation (Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihr Monatsgehalt hervorgeht).

– Nachweis der sozialen/familiären Situation (Heiratsurkunde, Reisepass Ihres Ehemannes/ Ihrer Ehefrau/ Ihrer Kinder).

– Offizielles Einladungsschreiben der empfangenden Seite mit der Bestätigung, dass sie Ihre Reise nach Deutschland finanziell unterstützen wird.

– Reservierung der Hin- und Rückreise.

– Nachweis einer Unterkunft.

Bitte beachten Sie! Das Visum kostet 60 Euro.

Ausführliche Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der Bundesrepublik Deutschland in Tiflis.

 

Für Bürger*innen aus Moldawien

Menschen aus der Republik Moldau, die biometrische Pässe besitzen, können visumfrei in die EU-Länder, einschließlich Deutschland, reisen!

Weitere Informationen über visumfreies Reisen in die EU-Länder finden Sie auf der Website der Bundesrepublik Deutschland in Chisinau.

Moldauische Staatsbürger, die keinen biometrischen Reisepass besitzen, müssen ein Schengen-Visum beantragen. Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website buchen.

Für die Beantragung erforderliche Dokumente:

– Visumantragsformular. Vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefüllt und unterschrieben.

– Ein gültiger Reisepass. Er sollte noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und mindestens 2 leere Seiten haben.

– Nationaler Reisepass (Original und Kopie). Für nicht-moldauische Staatsbürger ein Nachweis über den legalen Aufenthalt in Moldawien (z.B. Aufenthaltserlaubnis).

– Kürzlich aufgenommenes biometrisches Foto.

– Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (Original und Kopie).

– Offizielles Einladungsschreiben der Empfängerseite mit der Bestätigung, dass sie Ihre Reise nach Deutschland finanziell unterstützen wird.

– Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihr Monatsgehalt hervorgeht

– Reservierung der Hin- und Rückfahrt.

– Nachweis der Unterkunft.

Bitte beachten Sie! Das Visum kostet 35 Euro.

Detaillierte Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der Bundesrepublik Deutschland in Chisinau.

Für Bürger*innen aus Russland

Staatsangehörige der Russischen Föderation, die nach Deutschland reisen, müssen ein Schengen-Visum beantragen.
Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau buchen. Sie können ein Schengen-Visum in einer der offiziellen Visastellen – VisaMetric – oder direkt über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau beantragen.

Für die Beantragung erforderliche Dokumente:

– Visumantragsformular. Vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefüllt und unterschrieben.

– Ein gültiger Reisepass. Nicht älter als 10 Jahre und sollte noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und mindestens 2 leere Seiten haben.

– Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Markierungen, Stempel und Visa aufweisen (Kopien aller früheren abgelaufenen Reisepässe).

– Zwei kürzlich aufgenommene biometrische Fotos.

– Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (Original und Kopie).

– Nationaler Reisepass (Original und Kopie).

– Offizielles Einladungsschreiben der Empfängerseite mit der Bestätigung, dass sie Ihre Reise nach Deutschland finanziell unterstützen werden.

– Сertificate der Beschäftigung von Ihrem Arbeitgeber, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihre monatliche salaryю

Bitte beachten Sie! Ein Visum kostet normalerweise 35 Euro. Sie müssen jedoch eine Gebühr von 21 Euro für die Bearbeitung Ihrer Dokumente in der VisaMetric-Geschäftsstelle entrichten.

Ausführliche Informationen über das Visumverfahren finden Sie auf der Website der Bundesrepublik Deutschland in Moskau.

Für Bürger*innen aus der Ukraine

Menschen aus der Ukraine, die einen biometrischen Reisepass besitzen, benötigen für Reisen nach Deutschland und in den Schengen-Raum kein Visum.

Wenn Sie visumfrei reisen, sollten Sie beim Zoll folgende Dokumente mit sich führen:

– Einen gültigen biometrischen Reisepass.

– Offizielles Einladungsschreiben der Empfangsseite mit der Bestätigung der finanziellen Unterstützung Ihrer Reise nach Deutschland.

– Gebuchtes Rückreiseticket.

Weitere Informationen zur visumfreien Einreise in EU-Länder finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft in Kiew.

Ukrainische Staatsbürger, die keinen biometrischen Reisepass besitzen, müssen ein Schengen-Visum beantragen. Um ein Schengen-Visum für Deutschland zu beantragen, müssen Sie einen Termin online auf der Website buchen.

Sie können ein Visum in einer der offiziellen Visastellen – VisaMetric – in Kiew, Odessa, Lviv, Kharkiv oder Dnipro beantragen. Oder Sie können den Antrag direkt über die deutsche Botschaft in der Ukraine stellen.
Für die Beantragung erforderliche Dokumente:

– Visumantragsformular. Vollständig in Deutsch oder Englisch ausgefüllt und unterschrieben.

– Ein gültiger Reisepass. Nicht älter als 10 Jahre und sollte noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und mindestens 2 leere Seiten haben.

– Kopie aller Seiten des Reisepasses, die Markierungen, Stempel und Visa aufweisen (Kopien aller früheren abgelaufenen Reisepässe).

– Zwei kürzlich aufgenommene biometrische Fotos.

– Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (Original und Kopie).

– Offizielles Einladungsschreiben der Empfängerseite mit der Bestätigung, dass sie Ihre Reise nach Deutschland finanziell unterstützen werden.

– Reservierung der Hin- und Rückreise.

– Nachweis einer Unterkunft.

– Nachweis der Verwurzelung in der Ukraine (Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der Ihre Position im Unternehmen und Ihr Monatsgehalt hervorgeht, Nachweis des Eigentums an Immobilien, nationaler Reisepass).

Bitte beachten Sie! Ein Visum kostet normalerweise 35 Euro. Als Teilnehmer der internationalen Konferenz können Sie jedoch mit einem Einladungsnachweis von der Anmeldegebühr befreit werden.

Detaillierte Informationen zum Visaverfahren finden Sie auf der Website der Bundesrepublik Deutschland in Kiew.

Weitere Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie auf der Website des Staatlichen Grenzschutzdienstes und auf der Website des Außenministeriums der Ukraine.

Finanzen

Die hier dargestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und werden nicht gepflegt oder periodisch aktualisiert. Bei Fragen schauen Sie bitte in den E-Mails, die Sie zu Ihrer Projektförderung erhalten haben, oder wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes oder des Bundesverwaltungsamtes in Köln.

Dieser Abschnitt ist denjenigen gewidmet, die bereits in der zweiten Phase angenommen wurden.

 

 

Finanzplan

Für den Antrag müssen Sie eine Finanzkalkulation einreichen. Diese ist vom deutschen Antragsteller zu erstellen. Dazu müssen Sie die Kosten für das Projekt berechnen.

Rückerstattung

Sicherheitsklauseln

Alle folgenden Regelungen für die Abrechnung können dem deutschen Reisekostengesetz entnommen werden “Bundesreisekostengesetz”, die deutsche Verordnung über offizielle Auslandsreisen “Auslandsreisekostenverordnung”  und die “Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts(BNBest-AA) für die Gewährung von Zuwendungengem. Nr. 15.2 VV zu § 44 BHO” so Sonderverordnungen des Auswärtigen Amtes zu den Finanzen.

Reisekosten

Die Reisekosten können mit Hilfe der oben genannten Sonderverordnungen des Auswärtigen Amtes (BNBest-AA) und des deutschen Reisekostengesetzes erstattet werden. So können Sie die aktuellen Pauschalbeträge für die Länder im folgenden Dokument nachschlagen:

Download 1 – Bundesreisekostengesetz
Download 2 – BNBest-AA

Hotelkosten

Kosten in Hotels können erstattet werden. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen bestimmten Pauschalbetrag (ohne Quittung) und einen weiteren Betrag mit Quittung in allen Ländern der Östlichen Partnerschaft und in Deutschland auszugeben.

Download 3 – Auslandsreisekostenverordnung
Download 4 – Bundesreisekostengesetz

Personalkosten

Auch die Kosten für das Personal können eingereicht werden. Bitte schauen Sie unter BNBest-AA

Rechnungen von Subunternehmern und Gebühren
Wie kann man Geld für Gebühren ausgeben? Dafür müssen Sie das deutsche Gesetz erfüllen. Hier haben Sie ein Beispiel für eine Gebührenrechnung: https://lexikon.fastbill.com/honorarrechnung/

Download 5 –Beispielrechnung

Rechnungen von Subunternehmern und Gebühren

Rechnungen von Subunternehmern und Gebühren
Wie kann man Geld für Gebühren ausgeben? Dafür müssen Sie das deutsche Gesetz erfüllen. Hier haben Sie ein Beispiel für eine Gebührenrechnung: https://lexikon.fastbill.com/honorarrechnung/

Download 5 – Beispielrechnung

Rückholung von Fördermitteln

Um tatsächlich physisch Geld vom deutschen Staat zu bekommen, muss man einen „Mittelabruf“ einreichen. Hier finden Sie ein Beispiel, wie das aussehen könnte:

Download 6 – Beispiel von einem “Mittelabruf”

Finanzbericht mit Abgabefrist

Der Finanzbericht und der allgemeine Bericht müssen bis Ende Juni des nächsten Jahres (nach der Förderperiode) eingereicht werden.

Logistik

Die erste Wahl, die Sie treffen müssen, ist, wie naturfreundlich Ihre Reise sein wird: Flugzeug, Bus oder Zug. Was die Politik unseres Unternehmens (und den gesunden Menschenverstand eines verantwortungsbewussten Mitglieds der Gesellschaft) betrifft, empfehlen wir Ihnen, die Bahn für erträgliche Entfernungen zu wählen.
Zum Beispiel können Sie mit dem Zug von Belarus, Russland und der Ukraine nach Polen, Tschechien, Slowenien, der Slowakei, Rumänien und sogar nach Österreich fahren.

Wenn Sie erwägen, mit dem Flugzeug zu reisen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung von Flugsuchmaschinen wie Scyscanner, Hipmunk, Momondo oder Kiwi. Ziehen Sie Flüge mit Zwischenlandung in Betracht. Sie können oft billiger sein als Direktflüge.

Zahlreiche Züge verbinden Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Moldawien, Russland und die Ukraine untereinander und darüber hinaus. Züge sind eine günstige und bequeme Möglichkeit, verantwortungsbewusst zu reisen. Besonders, wenn man es über Nacht tut.

Offizielle Websites der nationalen Bahngesellschaften:

 

Armenien ukzhd.am

Azerbaijan ady.az

Weißrussland rw.by

Georgien railway.ge

Moldawien railway.md

Russland rzd.ru

Ukraine uz.gov.ua

Für günstige Reisen durch Europa checken Sie FlixBus und FlixTrain.

Nachhaltigkeit

Inzwischen ist der durch Treibhausgasemissionen verursachte Klimawandel nicht mehr nur ein Modewort, das gelegentlich auf den Fernsehbildschirmen zu hören ist, oder ein letzter Punkt auf der politischen Tagesordnung mit dem Ziel, Wähler anzuziehen. Wir sind an dem Punkt angelangt, an dem wir den Klimawandel von unserem Fenster aus beobachten können: Stürme werden häufiger, die Durchschnittstemperaturen steigen, die Hitze wird intensiver, Dürren dauern länger.

Wir glauben an die persönliche Verantwortung für den Klimawandel. Wir haben uns als Team der nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft und der Sensibilisierung und Verantwortung anderer NGOs verschrieben.

Versuchen Sie also, in Ihren Projekten so nachhaltig wie möglich zu sein. Sie können Ihre benötigten Büromaterialien in Deutschland z.B. bei memo.de bestellen. Online können Sie versuchen, ethisch korrekte Online-Tools einzusetzen, die für ihre Server grüne Energie verwenden. Es gibt viele weitere Möglichkeiten, Ihr Projekt so grün wie möglich zu halten. Seien Sie kreativ!

Versuchen Sie also, in Ihren Projekten so nachhaltig wie möglich zu sein. Sie können Ihre benötigten Büromaterialien in Deutschland z.B. bei memo.de bestellen. Online können Sie versuchen, ethisch korrekte Online-Tools zu verwenden, die grüne Energie für ihre Server verwenden. Es gibt viele weitere Möglichkeiten, Ihr Projekt so grün wie möglich zu halten. Seien Sie kreativ!

Einsatz von WECHANGE im Verlauf eines laufenden Projekts

Wollen Sie eine effektive Online-Zusammenarbeit organisieren, die Fernarbeit Ihres Teams effektiver gestalten, Zeit und Termine im Auge behalten? Sie können dies jedoch nicht ohne Software-Lösungen von internationalen Unternehmen mit fragwürdigen Datensicherheitsbedingungen tun? Wir ändern dies.

 

WECHANGE bietet Ihnen eine einfach zu bedienende Online-Plattform für die Online-Zusammenarbeit und die Organisation Ihres eigenen Netzwerks.

Check out oder Tools! Sie helfen Ihnen, die Online-Plattform WECHANGE zu nutzen.

Kollaborative Werkzeuge
Die Online-Plattform WECHANGE bietet Ihnen eine breite Palette von Werkzeugen, um Ihre Online-Zusammenarbeit komfortabel, übergreifend und einfach zu gestalten.

Text-Editor
Zur gemeinsamen Erarbeitung von Textdokumenten, bei denen dank der farbigen Markierung ersichtlich ist, wer welche Bemerkung gemacht hat.

Zuweiseungen
Verfolgen Sie, wie Ihre Kollegen ihre Aufgaben erledigen, und weisen Sie ihnen neue Aufgaben zu, wenn sie dazu bereit sind.

Umfragen
Lassen Sie die Mitglieder der Projektgruppe für Ihre Aktivitäten und Termine abstimmen.

Karte
Sehen Sie die deutsch-russischen Austauschprogramme auf einer interaktiven Karte.

Gemeinsamer Kalender
Übersicht, Veranstaltungen und Teamevents für alle in einem Kalender.

Online-Repository
Verschlüsseltes Online-Repository mit redundanten Backups.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne per E-Mail an das Auswärtige Amt wenden:
601-2@diplo.de